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Principle 1: Faire Bezahlung
1.1 - Pünktliche Zahlung für alle abgeschlossenen Arbeiten (ein Punkt).
Die Arbeiter*innen müssen darauf vertrauen können, dass sie für die geleistete Arbeit bezahlt werden. Arbeiter*innen sind manchmal dem Risiko ausgesetzt, dass ein Kunde nicht für die abgeschlossene Arbeit bezahlt. Um diesen Punkt zu erhalten, müssen Plattformunternehmen garantieren, dass dies nicht möglich ist. Wenn ein Kunde der Meinung ist, dass die Arbeit nicht zufriedenstellend abgeschlossen ist, muss es ein klares und angemessenes Verfahren für Ablehnungsentscheidungen geben. Darüber hinaus sind Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit der Vergütung entscheidend für den Nachweis einer fairen Bezahlung.
Die Plattform muss alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
- Es gibt einen Mechanismus, der die Bezahlung der Arbeiter*innen sicherstellt.
- Die Nichtbezahlung der geleisteten Arbeit ist keine Option für Kund*innen.[1]
- Die Zahlungen erfolgen innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens.
- Arbeiter*innen können wählen, ob sie in einer anerkannten Landeswährung bezahlt werden möchten.
- Arbeiter*innen können regelmäßig Geld von ihrem Konto anfordern, wobei angemessene Abhebungsschwellen gelten.
1.2 - Zahlung von mindestens des ortsüblichen Mindestlohns (ein Zusatzpunkt)
Die Vergütung muss dem gesetzlichen Mindestlohn an dem Ort entsprechen, an dem die Arbeiter*innen tätig sind, unabhängig davon, ob die Arbeiter*innen einen Stundenlohn erhalten oder nach geleisteter Arbeitsmenge (Akkord) bezahlt werden.
Je nach Vergütungsmodell muss die Plattform entweder 1) oder 2) erfüllen:
- Bei stundenweise vergüteter Arbeit verdienen die Arbeiter*innen mindestens den ortsüblichen Mindestlohn.
- Bei Akkordarbeit verdient die überwiegende Mehrheit der Arbeiter*innen mindestens den ortsüblichen Mindestlohn.[2]
Principle 2: Faire Arbeitsbedingungen
2.1 - Minderung der Arbeitsschutzrisiken (ein Punkt)
Zu den Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Arbeiter*innen zählen unter anderem der Kontakt mit psychologisch schädlichem Material sowie Verletzungen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Um diesen Punkt zu erhalten, muss die Plattform Richtlinien und Verfahren nachweisen, mit denen die Risiken für die Arbeiter*innen minimiert werden.
Die Plattform muss alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
- Es gibt Richtlinien zum Schutz der Arbeiter*innen vor Risiken, die sich aus den Arbeitsprozessen ergeben.
- Es gibt Verfahren zur Ermittlung und Behebung von arbeitsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken (einschließlich psychologischer Risiken).
- Bevor sie eine Arbeit annehmen, werden die Arbeiter*innen über Risiken, die mit dieser Arbeit einhergehen, informiert (z.B. durch den Hinweis, dass sie möglicherweise gewalttätigen Inhalten ausgesetzt sind).
- Es gibt klare Meldewege und dokumentierte Sanktionen für Kund*innen, die die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter*innen missachten oder gefährden.
- Es gibt angemessene und ethisch begründete Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, die in einer dokumentierten Richtlinie festgelegt sind.[3]
2.2 - Minderung von Prekarität und Überlastung (ein Zusatzpunkt)
Arbeiter*innen verbringen oft einen erheblichen Teil ihres Arbeitstages mit der Bewerbung um Aufträge, insbesondere wenn sie mit vielen anderen Arbeiter*innen konkurrieren. Dazu gehört unter anderem das Versenden von Bewerbungsunterlagen an potenzielle Kund*innen oder die Entwicklung von Pitches. Dabei handelt es sich um Arbeitszeit, jedoch werden die Arbeiter*innen für diese Zeit nicht bezahlt. Um diese unbezahlte Arbeitszeit zu reduzieren, sollten Plattformen sicherstellen, dass den Arbeiter*innen auf der Plattform Aufträge zur Verfügung stehen und es nicht zu einem Überangebot an Arbeitskräften kommt, das dazu führt, dass mehrere Arbeiter*innen um denselben Job konkurrieren.
Die Plattform muss BEIDE nachstehenden Bedingungen erfüllen:
- Die Anzahl der Arbeiter*innen wird so gesteuert, dass ein Überangebot vermieden wird.
- Die Verteilung der Arbeit wird so gesteuert, dass die Verfügbarkeit von Aufträgen gefördert und unbezahlte Arbeit und Überlastung reduziert werden.[4]
Principle 3: Faire Verträge
3.1 - Klar und verständlich formulierte Arbeitsbedingungen (ein Punkt)
Die Bedingungen für die Arbeit auf der Plattform sind nicht immer klar und den Arbeiter*innen zugänglich. Um diesen Punkt zu erhalten, muss die Plattform nachweisen, dass die Arbeiter*innen in der Lage sind, die Bedingungen für ihre Arbeit zu verstehen, ihnen zuzustimmen und auf sie zuzugreifen, und dass sie Rechtsmittel einlegen können, sollte die Plattform gegen diese Bedingungen verstoßen.
Die Plattform muss alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
- Der Wortlaut des Vertrags ist klar und verständlich, so dass davon ausgegangen werden kann, dass Arbeiter*innen den Vertragsinhalt verstehen.
- Der Vertrag ist für die Arbeiter*innen jederzeit einsehbar.
- Die Arbeiter*innen werden in einem angemessenen Zeitrahmen über geplante Änderungen informiert, bevor die Änderungen in Kraft treten.
- Die Änderungen dürfen bereits erworbene Leistungen und berechtigte Erwartungen, auf die sich die Arbeiter*innen verlassen haben, nicht rückgängig machen.
- Der Vertrag verlangt von den Arbeiter*innen nicht, dass sie auf ihr Recht verzichten, angemessene Rechtsmittel gegen die Plattform einzulegen.
3.2 - Zutreffende Darstellung des Beschäftigungsverhältnisses (ein Zusatzpunkt)
Plattformen vermitteln Kontakte und Transaktionen zwischen Arbeiter*innen und Kund*innen. Daher haben sie eine Verantwortung, die Beziehung zwischen Arbeiter*innen und Kund*innen zu beaufsichtigen und die Interessen der Arbeiter*innen zu schützen. Dazu gehört auch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass direkte Verträge zwischen Kund*innen und Arbeiter*innen die Arbeiter*innen nicht unangemessen benachteiligen oder ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verringern. Darüber hinaus sollten die Verträge bei selbständigen Arbeiter*innen die freie Wahl der Arbeitszeiten und der Aufträge, die sie auf der Plattform annehmen oder ablehnen, ermöglichen.
Die Plattform muss alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
- Es gibt Richtlinien, die gewährleisten, dass alle Verträge, die zwischen Arbeiter*innen und Kund*innen direkt in Bezug auf die von der Plattform vermittelte Arbeit geschlossen werden (z.B. Vertraulichkeitsvereinbarungen), für die Arbeiter*innen fair und ausgewogen sind.
- Die Kund*innen müssen sich nach Treu und Glauben bemühen, die Arbeiter*innen über den Zweck der Arbeit zu informieren.
- Die Arbeiter*innen unterliegen keinen Wettbewerbsverbotsklauseln.
Befinden sich die Arbeiter*innen in einem normalen Arbeitsverhältnis, gelten folgende Punkte:
- Die Plattform stellt klar, dass den Arbeiter*innen keine Arbeitszeiten aufgezwungen werden können.[5]
- Die Arbeiter*innen behalten die Freiheit zu entscheiden, welche Aufgaben sie annehmen oder ablehnen.
- Lehnen Arbeiter*innen einen angebotenen Arbeitsauftrag ab, so hat dies keine strafenden Auswirkungen auf ihr Rating, ihren Ruf oder ihren Zugang zu zukünftigen Arbeiten auf der Plattform.
Principle 4: Faire Management-Prozesse
4.1 - Faires Verfahren für Entscheidungen, die Arbeiter*innen betreffen (ein Punkt)
Plattform-Arbeiter*innen können die Erfahrung machen, dass ihr Profil deaktiviert wird. Dadurch wird ihnen der Zugang zur Plattform verwehrt, manchmal ohne faires Verfahren, und sie verlieren ihr Einkommen. Auch anderen Sanktionen oder disziplinarischen Entscheidungen können sie ausgesetzt sein, ohne die Möglichkeit zu haben, die Plattform zu kontaktieren, um die Entscheidungen anzufechten oder Widersprich einzulegen, wenn sie sie für ungerechtfertigt halten. Um diesen Punkt zu erhalten, müssen die Plattformen nachweisen, dass die Arbeiter*innen die Möglichkeit haben, gegen disziplinarische Maßnahmen wirksam vorzugehen.
Die Plattform muss alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
- Es gibt einen Kanal für Arbeiter*innen, um mit einer menschlichen Vertreterin oder einem menschlichen Vertreter der Plattform zu kommunizieren. Dieser Kanal ist im Vertrag dokumentiert und auf dem Plattform-Interface verfügbar.
- Es gibt ein Verfahren für Arbeiter*innen, um gegen niedrige Bewertungen, Nichtzahlung, Deaktivierungen und andere Strafen und disziplinarische Maßnahmen wirksam Einspruch zu erheben. Dieses Verfahren ist im Vertrag dokumentiert und auf dem Plattform-Interface verfügbar.
- Bei Deaktivierungen muss der Berufungsprozess auch für Arbeiter*innen verfügbar sein, die keinen Zugang zur Plattform mehr haben.
4.2 - Gleichbehandlung der Arbeiter*innen (ein Zusatzpunkt)
Die meisten Plattformen diskriminieren nicht aktiv bestimmte Gruppen von Arbeiter*innen. Sie können jedoch durch ihr Design und ihr Management bestehende Ungleichheiten unbeabsichtigt verschärfen. Um diesen Punkt zu erhalten, müssen Plattformen nachweisen, dass sie über Richtlinien verfügen, die das Risiko der Diskriminierung von Arbeiter*innen durch Nutzer*innen der Plattform minimieren, und dass Arbeiter*innen garantiert wird, dass sie nicht durch Managementprozesse benachteiligt werden.
Die Plattform muss alle nachstehenden Anforderungen erfüllen:
- Sie verfügt über eine Richtlinie, die gewährleistet, dass Personen nicht aufgrund von „Rasse“, Geschlecht, Sexualität, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Alter oder einem anderen Merkmal diskriminiert werden.
- Es gibt Mechanismen zur Verringerung des Risikos, dass Nutzer*innen Arbeiter*innen aufgrund eines der genannten Merkmale diskriminieren.
- Die Plattform legt die Methoden offen, die zur Steuerung und Zuweisung von Arbeit verwendet werden (auch bei Verwendung von Algorithmen).
Principle 5: Faire Mitbestimmung
5.1 - Vereinigungsfreiheit und Mitspracherecht von Arbeiter*innen (ein Punkt)
Um das Recht der Arbeiter*innen auf eine faire Vertretung zu gewährleisten, müssen die Plattformen sicherstellen, dass die Arbeiter*innen Informationen über ihre Möglichkeiten der Vertretung in einem Streitfall erhalten und dass sie Zugang zu einem unabhängigen Rechtsbeistand haben. Die Plattformen müssen außerdem das Recht der Arbeiter*innen auf Vereinigungsfreiheit gewährleisten, wie es in der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.
Die Plattform muss alle nachstehenden Anforderungen erfüllen:
- Die Plattform stellt den Arbeiter*innen Informationen über alle Möglichkeiten ihrer rechtlichen Vertretung zur Verfügung.
- Die Plattform verpflichtet sich zu einem Streitbeilegungsverfahren, bei dem die Arbeiter*innen Zugang zu einem unabhängigen, von ihnen selbst frei gewählten Rechtsbeistand oder zu einer unabhängigen Arbeitnehmervertretung haben[6].
- Die Vereinigungsfreiheit wird nicht behindert, und Gruppen von Arbeiter*innen werden in keiner Weise benachteiligt, weil sie ihre Anliegen, Forderungen und Wünsche an die Geschäftsführung kommunizieren.
5.2 - Betriebliche Mitbestimmung oder Tarifverhandlungen (ein Zusatzpunkt)
Die Möglichkeit für Arbeiter*innen, sich zu organisieren und kollektiv ihre Interessen zu vertreten, ist eine wichtige Voraussetzung für faire Arbeitsbedingungen. Arbeiter*innen müssen in der Lage sein, ihre Forderungen durch ein Vertretungsorgan durchzusetzen, das unabhängig vom Einfluss der Plattformführung ist. Wo eine solche Vertretung nicht existiert, obliegt es den Plattformen, dafür zu sorgen, dass Arbeiter*innen ihrer kollektiven Anliegen vorbringen können, indem sie die Gründung einer Interessensvertretung unterstützen.
Die Plattform muss entweder 1), 2), oder 3) erfüllen:
- Sie wird von den Arbeiter*innen demokratisch geleitet.
- Sie erkennt öffentlich und formell eine unabhängige kollektive Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen, einen gewählten Betriebsrat oder eine Gewerkschaft an und weigert sich nicht, an Verhandlungen mit der kollektiven Interessenvertretung teilzunehmen. Neue Arbeiter*innen werden über die Existenz dieses Organs und die Beitrittsmodalitäten informiert.
- Existiert eine solche Vertretung nicht, teilt die Plattform den Arbeiter*innen formell ihre Bereitschaft mit, eine repräsentative Interessenvertretung der Arbeiter*innen oder eine Gewerkschaft anzuerkennen oder mit ihr zu verhandeln.[7]
Fußnote
- Arbeiter*innen sollten die Möglichkeit haben, Ablehnungsentscheidungen anzufechten.
- Arbeiter*innen erhalten eine klare und angemessene Erklärung für Ablehnungen.
- Arbeiter*innen können mindestens einmal versuchen, die abgelehnte Arbeit zu wiederholen.
- Legen Arbeiter*innen Widerspruch gegen die Ablehnungsentscheidung ein, wird der Fall (ein zweites Mal) von einem neutralen Dritten geprüft, der eine verbindliche Entscheidung trifft; die Plattform erklärt sich bereit, die Arbeiter*innen in keiner Weise zu bestrafen, sollte der Dritte zu Gunsten der Arbeiter*innen entscheiden.
- Wird die Arbeit abgelehnt, darf der Kunden sie nicht verwenden.
- Anzahl der Aufgaben einer bestimmten Art, die von den Arbeiter*innen durchschnittlich pro Stunde erledigt werden = A
- Diese Zahl wird durch 1,2 geteilt, um A* zu berechnen, eine geschätzte durchschnittliche Anzahl von Aufgaben, die pro Stunde erledigt werden, die den Nachteil relativ unerfahrener Arbeiter*innen berücksichtigt.
- Daher ist A* = 0,83A
- Ortsüblicher Mindeststundenlohn = M
- Dieser Wert variiert von Land zu Land.
- Sehen die Gesetze eines Landes keinen Mindestlohn vor, kann eine angemessene Alternative verwendet werden.
- Fairer Akkordlohn, der dem Mindestlohn entspricht = F = (M ÷ 0,83A).
Diese Berechnung muss für alle Aufgabentypen wiederholt werden. Um diesen Punkt zu erhalten, müssen Plattformen, die nach einem Akkordmodell arbeiten, nachweisen, dass mindestens 85 % der Arbeiter*innen auf ihrer Plattform in jeder Aufgabenart mehr als F pro Stunde verdienen.