Die fünf Fairwork-Prinzipien wurden auf der Grundlage einer umfassenden Literaturauswertung veröffentlichter Forschungsarbeiten über die Qualität von Arbeitsplätzen, von Treffen mit verschiedenen Interessenvertreter:innen in Genf (unter Beteiligung von Plattformbetreiber:innen, politischen Entscheidungsträger:innen, Gewerkschaften und Wissenschaftler:innen) und von Treffen mit lokalen Interessenvertreter:innen in den jeweiligen Ländern entwickelt.
Die Plattformarbeit lässt sich in zwei große Kategorien einteilen:
Da sich die Arbeitsbedingungen und die Risiken für die Arbeiter:innen bei den beiden Arten von Plattformarbeit erheblich unterscheiden, haben wir zwei Fairwork-Standards entwickelt, die beide auf unseren fünf Prinzipien der Fairness beruhen: die Fairwork-Prinzipien für Gigwork und die Fairwork-Prinzipien für Cloudwork.
Fairwork wendet unsere beiden Bewertungssysteme (für Gigwork- und Cloudwork-Plattformen) bei ausgewählten Plattformen in unseren Projektländern an. Zu diesem Zweck sammeln wir Nachweise, mit deren Hilfe wir beurteilen, ob diese Plattformen gemäß der fünf Fairwork-Prinzipien agieren. Einzelheiten zu unserer Bewertungsmethode finden Sie hier.
Weitere Informationen über das Projekt und die Prinzipien finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.
Arbeiter:innen sollten unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus nach Abzug von arbeitsbezogenen Kosten ein angemessenes Einkommen erzielen. Sie sollten pünktlich und für die gesamte geleistete Arbeit bezahlt werden.
Plattformunternehmen sollten Richtlinien haben, um Arbeiter:innen vor arbeitsbezogenen Risiken zu schützen. Darüber hinaus sollten Plattformunternehmen proaktive Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter:innen ergreifen.
Die Vertragsbedingungen sollten transparent und klar formuliert und für die Arbeiter:innen jederzeit einfach zugänglich sein. Die Partei, die den Vertrag mit dem Arbeitnehmer abschließt, muss dem örtlichen Recht unterliegen und im Vertrag genannt werden. Die Arbeiter:innen werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor Inkrafttreten der Änderungen über die geplanten Änderungen informiert. Der Vertrag enthält keine Klauseln, die die Haftung der Plattform in unangemessener Weise ausschließen und die Arbeiter:innen daran hindern, bei Missständen Rechtsmittel einzulegen. Die im Vertrag festgelegte Klassifikation von Arbeiter:innen als Angestellte oder Selbstständige sollte den realen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses entsprechen.
Für Entscheidungen, die Arbeiter:innen betreffen, sollte es ein dokumentiertes ordnungsgemäßes Verfahren geben. Arbeiter:innen müssen die Möglichkeit haben, gegen sie betreffende Entscheidungen wie Disziplinarmaßnahmen oder Deaktivierung Widerspruch einzulegen und über die Gründe für diese Entscheidungen informiert zu werden. Der Einsatz von Algorithmen ist transparent und führt zu gerechten Ergebnissen für die Arbeitnehmer. Es sollte Richtlinien geben, die gerechte Management-Prozesse sicherstellen (z. B. bei der Einstellung, Disziplinierung oder Entlassung von Arbeiter:innen).
Plattformunternehmen sollten über formalisierte und dokumentierte Verfahren für einen kollektiven Dialog zwischen Arbeiter:innen und Management verfügen. Unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus als Angestellte oder Selbstständige haben die Arbeiter:innen das Recht, sich in kollektiven Gremien zu organisieren und Plattformunternehmen sollten bereit sein, mit diesen Gremien zusammenzuarbeiten und zu verhandeln.
Diese fünf Prinzipien gelten für alle Arten von Arbeit, unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer als Angestellte oder als unabhängige Auftragnehmer eingestuft werden, und unabhängig davon, wo und wie sie arbeiten.
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