*Die Formulierung von Grundsatz 1 wurde angepasst, um klar zu machen, dass es bei Grundsatz 1 darauf ankommt, ob die Plattform eine Untergrenze bei der Bezahlung sicherstellt.
Plattformarbeiter*innen haben oft erhebliche arbeitsbedingte Kosten zu tragen, z. B. für Fahrten zwischen den Einsatzorten, Verbrauchsmaterialien oder Kraftstoff, Versicherung und Wartung eines Fahrzeugs.[1] Die Aufwendungen der Arbeiter*innen führen manchmal dazu, dass ihr Nettoverdienst unterhalb des ortsüblichen Mindestlohns liegt.[2] Die Arbeiter*innen tragen auch die Kosten für den zusätzlichen Zeitaufwand, der ihnen beim Warten oder Wechseln zwischen den Einsatzorten entsteht, oder für andere unbezahlte Tätigkeiten, die für ihre Arbeit notwendig sind und ebenfalls als aktive Arbeitszeit gelten.[3] Um diesen Punkt zu erhalten, müssen Plattformen nachweisen, dass die arbeitsbedingten Kosten die Arbeiter*innen nicht unter den ortsüblichen Mindestlohn drücken.
Die Plattform muss folgende Voraussetzung erfüllen:
An manchen Orten reicht der Mindestlohn nicht aus, um den Arbeiter*innen einen einfachen, aber angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Um diesen Zusatzpunkt zu erhalten, müssen Plattformen sicherstellen, dass die Arbeiter*innen einen existenzsichernden Lohn erhalten.
Plattformarbeiter*innen können bei ihrer Arbeit einer Reihe von Risiken ausgesetzt sein, darunter Unfälle und Verletzungen, schädliche Materialien sowie Kriminalität und Gewalt. Um diesen Punkt zu erhalten, müssen Plattformen zeigen, dass sie sich dieser Risiken bewusst sind und Maßnahmen zu ihrer Minderung ergreifen.[7]
Neben der Minimierung der Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, denen die Arbeiter*innen bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können, haben Plattformen die Möglichkeit, die Gesundheit und Sicherheit sowie die Arbeitsbedingungen proaktiv zu verbessern. Dies kann durch die Bereitstellung von Schulungen, Initiativen zum Wohlbefinden, Krankenversicherungen und anderen Maßnahmen geschehen. Um diesen Zusatzpunkt zu erhalten, müssen Plattformen ein proaktives Bemühen zur Verbesserung der Erfahrungen der Arbeiter*innen nachweisen.
Die Bedingungen für die Arbeit auf der Plattform sind nicht immer klar und den Arbeiter*innen zugänglich [8]. Um diesen Punkt zu erhalten, muss die Plattform nachweisen, dass die Arbeiter*innen in der Lage sind, die Bedingungen ihrer Arbeit zu verstehen, ihnen zuzustimmen und jederzeit auf sie zuzugreifen, und dass sie Rechtsmittel einlegen können, wenn die Plattform gegen diese Bedingungen verstößt.
Die Plattform muss ALLE nachstehenden Anforderungen erfüllen:
In einigen Fällen, insbesondere bei der Einstufung als „selbstständige*r Auftragnehmer*in“, tragen die Arbeiter*innen ein unverhältnismäßig hohes Risiko, wenn sie den Vertrag abschließen. Sie können haftbar sein für Schäden, die im Rahmen ihrer Arbeit entstehen, und sie können durch unfaire Bestimmungen daran gehindert werden, bei Missständen Rechtsmittel einzulegen. Um diesen Zusatzpunkt zu erhalten, müssen die Plattformen nachweisen, dass Risiken und Haftung für die Arbeit zwischen den Parteien geteilt werden.
Unabhängig davon, wie die Plattform den vertraglichen Status der Arbeiter*innen einordnet, muss die Plattform BEIDE nachstehende Bedingungen erfüllen:
Plattformarbeiter*innen können von plötzlichen Kündigungen (Deaktivierung ihres Profils) und Einkommensverlusten bedroht sein, oft ohne faires Verfahren. Arbeiter*innen können unfairen Strafen oder disziplinarischen Entscheidungen ausgesetzt sein und haben möglicherweise nicht die Möglichkeit, die Plattform zu kontaktieren, um diese Entscheidungen anzufechten oder Widerspruch einzulegen. Um diesen Punkt zu erhalten, müssen Plattformen nachweisen, dass Arbeiter*innen wirksam gegen disziplinarische Maßnahmen vorgehen können.
Die meisten Plattformen diskriminieren nicht aktiv bestimmte Gruppen von Arbeiter*innen. Sie können jedoch durch ihr Design und ihr Management bestehende Ungleichheiten unbeabsichtigt verschärfen. Um diesen Punkt zu erhalten, müssen Plattformen nachweisen, dass sie über Richtlinien verfügen, die das Risiko der Diskriminierung von Arbeiter*innen durch Nutzer*innen der Plattform minimieren, und dass Arbeiter*innen garantiert wird, dass sie nicht durch Managementprozesse benachteiligt werden. Wenn eine traditionell benachteiligte Gruppe auf ihrer Plattform deutlich unterrepräsentiert ist, unternimmt die Plattform Schritte, um Zugangsbarrieren für diese Gruppe zu ermitteln und zu beseitigen.
Das Plattformunternehmen muss ALLE nachstehenden Anforderungen erfüllen:
Das Recht der Arbeiter*innen auf Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert.[9] Um diesen Punkt zu erhalten, müssen Plattformen nachweisen, dass sie dieses Recht einhalten, indem gewährleistet wird, dass Arbeiter*innen ihre Wünsche und Anliegen kollektiv an die Plattform herantragen können. Die Plattformunternehmen dürfen die Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer nicht be- oder verhindern und Arbeiter*innen nicht dafür sanktionieren, dass sie sich zusammenschließen oder Forderungen stellen.
Damit Arbeiter*innen ihre Arbeitsbedingungen sinnvoll mitgestalten können, müssen sie in der Lage sein, mit der Plattform über ein kollektives oder repräsentatives Organ zu verhandeln. Die Plattform muss diese kollektive Interessenvertretung anerkennen und sich für Verhandlungen in gutem Glauben zur Verfügung stellen. In den meisten Fällen gibt es solche Organe in der Plattformökonomie noch nicht. Wo dies der Fall ist, sollte die Plattform öffentlich ihre Bereitschaft erklären, eine kollektive Interessenvertretung anzuerkennen, wenn eine gebildet wird.
Die Plattform muss BEIDE nachstehenden Bedingungen erfüllen:
e < M
M ≤ e < 1.5M
1.5M ≤ e < 2M
2M ≤ e
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