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CleverShuttle ( Deutschland )

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Prinzip 4: Faire Management-Prozesse

Ring

Gleichbehandlung der Arbeiter*innen (ein Zusatzpunkt)

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Informationen

Das Fairwork-Punktesystem sieht vor, dass jeder Fairwork-Grundsatz in zwei Schwellenwerte unterteilt ist. Dementsprechend erlaubt das Punktesystem für jeden Grundsatz die Vergabe eines "Erster Punkt", der dem ersten Schwellenwert entspricht, und eines zusätzlichen "Zweiter Punkt", der dem zweiten Schwellenwert entspricht. Der Zweiter Punkt für jeden Grundsatz kann nur vergeben werden, wenn der Erster Punkt für diesen Grundsatz vergeben wurde. Die Schwellenwerte geben an, welche Nachweise eine Plattform erbringen muss, um einen bestimmten Punkt zu erhalten.

Plattformen erhalten nur dann einen Punkt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Plattform den für einen Grundsatz festgelegten Schwellenwert erfüllt. Eine Punktzahl von null bedeutet also, dass es entweder keine überprüfbaren Nachweise für die Vergabe eines Punktes gab oder die Plattform den vorgegebenen Schwellenwert nicht erfüllt hat. Eine Plattform kann eine maximale Fairwork-Punktzahl von zehn Punkten erhalten. Die Fairwork-Bewertungen werden jährlich aktualisiert.

Lesen Sie mehr zu den Prinzipien, die für die Kalkulierung der Bewertungen genutzt werden.


1.1

Arbeiter*innen erhalten monatliche Löhne, die über dem Mindestlohn in Deutschland liegen.

1.2

Arbeiter*innen erhalten mindestens den ortsüblichen Mindestlohn zuzüglich der arbeitsbedingten Kosten.

2.1

Es gibt eine dokumentierte Richtlinie, die sicherstellt, dass die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter*innen geschützt werden.

2.2

Die Plattform hat proaktive Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter*innen ergriffen.

3.1

Die Vertragsbedingungen sind klar und verständlich formuliert und für Arbeiter*innen stets zugänglich.

3.2

Die Verträge spiegeln die tatsächliche Art des Arbeitsverhältnisses wider

4.1

Es gibt ein ordnungsgemäßes Verfahren für Entscheidungen, die Arbeiter*innen betreffen, mit klaren Kommunikationskanälen.

5.1

Es gibt ein dokumentiertes Verfahren, sodass Arbeiter*innen von ihrem Mitspracherecht Gebrauch machen können.

5.2

Die Plattform erkennt eine kollektive Interessenvertretung der Arbeiter*innen an.