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NoSweat ( Südafrika )

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Prinzip 1: Faire Bezahlung

Stellt sicher, dass Arbeiter:innen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach Abzug arbeitsbedingter Kosten verdienen (ein Punkt)

Stellt sicher, dass Arbeiter:innen mindestens einen Existenzlohn („Living Wage“) nach Abzug der arbeitsbedingten Kosten verdienen (ein Zusatzpunkt)

2
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Prinzip 2: Faire Arbeitsbedingungen

Ring

Prävention von arbeitsspezifischen Risiken (ein Punkt)

Ring

Soziale Absicherung (ein Zusatzpunkt)

Ring
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Prinzip 3: Faire Verträge

Klar und verständlich formulierte Vertragsbedingungen (ein Punkt)

Der Vertrag enthält keine unlauteren Vertragsbedingungen

2
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Prinzip 4: Faire Management-Prozesse

Faires Verfahren für Entscheidungen, die Arbeiter*innen betreffen (ein Punkt)

Ring

Gleichstellung der Arbeiter*innen (ein Zusatzpunkt)

1
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Prinzip 5: Faire Mitbestimmung

Ring

Vereinigungsfreiheit und Mitspracherecht von Arbeiter*innen (ein Punkt)

Ring

Demokratische Entscheidungsprozesse und Mitbestimmung (ein Zusatzpunkt)

Ring

Informationen

Das Fairwork-Punktesystem sieht vor, dass jeder Fairwork-Grundsatz in zwei Schwellenwerte unterteilt ist. Dementsprechend erlaubt das Punktesystem für jeden Grundsatz die Vergabe eines "Erster Punkt", der dem ersten Schwellenwert entspricht, und eines zusätzlichen "Zweiter Punkt", der dem zweiten Schwellenwert entspricht. Der Zweiter Punkt für jeden Grundsatz kann nur vergeben werden, wenn der Erster Punkt für diesen Grundsatz vergeben wurde. Die Schwellenwerte geben an, welche Nachweise eine Plattform erbringen muss, um einen bestimmten Punkt zu erhalten.

Plattformen erhalten nur dann einen Punkt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Plattform den für einen Grundsatz festgelegten Schwellenwert erfüllt. Eine Punktzahl von null bedeutet also, dass es entweder keine überprüfbaren Nachweise für die Vergabe eines Punktes gab oder die Plattform den vorgegebenen Schwellenwert nicht erfüllt hat. Eine Plattform kann eine maximale Fairwork-Punktzahl von zehn Punkten erhalten. Die Fairwork-Bewertungen werden jährlich aktualisiert.

Lesen Sie mehr zu den Prinzipien, die für die Kalkulierung der Bewertungen genutzt werden.


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Prinzip 1: Faire Bezahlung

Stellt sicher, dass Arbeiter:innen mindestens den gesetzlichen Mindestlohns nach Abzug der Betriebskosten (ein Punkt)

Stellt sicher, dass Arbeiter:innen mindestens des ortsüblichen existenzsichernden Lohns nach Abzug der Betriebskosten (ein Zusatzpunkt)

2
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Prinzip 2: Faire Arbeitsbedingungen

Minderung der arbeitsspezifischen Arbeitsschutzrisiken (ein Punkt)

Ring

Aktive Verbesserung der Arbeitsbedingungen (ein Zusatzpunkt)

1
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Prinzip 3: Faire Verträge

Klar und verständlich formulierte Vertragsbedingungen (ein Punkt)

Keine unfairen Vertragsbestimmungen (ein Zusatzpunkt)

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Prinzip 4: Faire Management-Prozesse

Faires Verfahren für Entscheidungen, die Arbeiter*innen betreffen (ein Punkt)

Ring

Gleichbehandlung der Arbeiter*innen und Schutz vor Diskriminierung (ein Zusatzpunkt)

1
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Prinzip 5: Faire Mitbestimmung

Vereinigungsfreiheit und Mitspracherecht von Arbeiter*innen (ein Punkt

Anerkennung einer kollektiven Interessenvertretung, die Verhandlungen für Arbeiter*innen führt (ein Zusatzpunkt)

2

Informationen

Das Fairwork-Punktesystem sieht vor, dass jeder Fairwork-Grundsatz in zwei Schwellenwerte unterteilt ist. Dementsprechend erlaubt das Punktesystem für jeden Grundsatz die Vergabe eines "Erster Punkt", der dem ersten Schwellenwert entspricht, und eines zusätzlichen "Zweiter Punkt", der dem zweiten Schwellenwert entspricht. Der Zweiter Punkt für jeden Grundsatz kann nur vergeben werden, wenn der Erster Punkt für diesen Grundsatz vergeben wurde. Die Schwellenwerte geben an, welche Nachweise eine Plattform erbringen muss, um einen bestimmten Punkt zu erhalten.

Plattformen erhalten nur dann einen Punkt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Plattform den für einen Grundsatz festgelegten Schwellenwert erfüllt. Eine Punktzahl von null bedeutet also, dass es entweder keine überprüfbaren Nachweise für die Vergabe eines Punktes gab oder die Plattform den vorgegebenen Schwellenwert nicht erfüllt hat. Eine Plattform kann eine maximale Fairwork-Punktzahl von zehn Punkten erhalten. Die Fairwork-Bewertungen werden jährlich aktualisiert.

Lesen Sie mehr zu den Prinzipien, die für die Kalkulierung der Bewertungen genutzt werden.


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Prinzip 1: Faire Bezahlung

Stellt sicher, dass Arbeiter:innen mindestens des ortsüblichen Mindestlohns (ein Punkt)

Stellt sicher, dass Arbeiter:innen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach Abzug arbeitsbedingter Kosten verdienen (ein Zusatzpunkt)

2
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Prinzip 2: Faire Arbeitsbedingungen

Minderung der arbeitsspezifischen Arbeitsschutzrisiken (ein Punkt)

Ring

Aktive Verbesserung der Arbeitsbedingungen (ein Zusatzpunkt)

1
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Prinzip 3: Faire Verträge

Klar und verständlich formulierte Vertragsbedingungen (ein Punkt)

Zutreffende Darstellung des Beschäftigungsverhältnisses (ein Zusatzpunkt)

2
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Prinzip 4: Faire Management-Prozesse

Faires Verfahren für Entscheidungen, die Arbeiter*innen betreffen (ein Punkt)

Ring

Gleichbehandlung der Arbeiter*innen (ein Zusatzpunkt)

1
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Prinzip 5: Faire Mitbestimmung

Vereinigungsfreiheit und Mitspracherecht von Arbeiter*innen (ein Punkt)

Anerkennung einer kollektiven Interessenvertretung, die Verhandlungen für Arbeiter*innen führt (ein Zusatzpunkt)

2

Informationen

Das Fairwork-Punktesystem sieht vor, dass jeder Fairwork-Grundsatz in zwei Schwellenwerte unterteilt ist. Dementsprechend erlaubt das Punktesystem für jeden Grundsatz die Vergabe eines "Erster Punkt", der dem ersten Schwellenwert entspricht, und eines zusätzlichen "Zweiter Punkt", der dem zweiten Schwellenwert entspricht. Der Zweiter Punkt für jeden Grundsatz kann nur vergeben werden, wenn der Erster Punkt für diesen Grundsatz vergeben wurde. Die Schwellenwerte geben an, welche Nachweise eine Plattform erbringen muss, um einen bestimmten Punkt zu erhalten.

Plattformen erhalten nur dann einen Punkt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Plattform den für einen Grundsatz festgelegten Schwellenwert erfüllt. Eine Punktzahl von null bedeutet also, dass es entweder keine überprüfbaren Nachweise für die Vergabe eines Punktes gab oder die Plattform den vorgegebenen Schwellenwert nicht erfüllt hat. Eine Plattform kann eine maximale Fairwork-Punktzahl von zehn Punkten erhalten. Die Fairwork-Bewertungen werden jährlich aktualisiert.

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Informationen

Das Fairwork-Punktesystem sieht vor, dass jeder Fairwork-Grundsatz in zwei Schwellenwerte unterteilt ist. Dementsprechend erlaubt das Punktesystem für jeden Grundsatz die Vergabe eines "Erster Punkt", der dem ersten Schwellenwert entspricht, und eines zusätzlichen "Zweiter Punkt", der dem zweiten Schwellenwert entspricht. Der Zweiter Punkt für jeden Grundsatz kann nur vergeben werden, wenn der Erster Punkt für diesen Grundsatz vergeben wurde. Die Schwellenwerte geben an, welche Nachweise eine Plattform erbringen muss, um einen bestimmten Punkt zu erhalten.

Plattformen erhalten nur dann einen Punkt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Plattform den für einen Grundsatz festgelegten Schwellenwert erfüllt. Eine Punktzahl von null bedeutet also, dass es entweder keine überprüfbaren Nachweise für die Vergabe eines Punktes gab oder die Plattform den vorgegebenen Schwellenwert nicht erfüllt hat. Eine Plattform kann eine maximale Fairwork-Punktzahl von zehn Punkten erhalten. Die Fairwork-Bewertungen werden jährlich aktualisiert.

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1.1

Die Arbeitskräfte erhalten einen Stundenlohn. Nachweislich gibt es eine dokumentierte Richtlinie, die die Zahlung eines Mindeststundenlohns vorsieht, der über dem südafrikanischen Mindestlohn liegt.

1.2

Die Einkünfte aus der Plattform liegen über dem ortsüblichen Mindestlohn, auch nach Abzug der Kosten.

2.1

Durch eine dokumentierte Richtlinie ist gewährleistet, dass die Kunden der Plattform sich dazu verpflichten, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte gemäß den in Südafrika geltenden Vorschriften zu sorgen.

2.2

Die Jobs werden von der Plattform aktiv geprüft. Die Kunden müssen sich zu „fairen und sicheren Arbeitsrichtlinien“ verpflichten. Die Arbeitskräfte können vertraulich Bedenken oder Beschwerden in Bezug auf Gesundheits- und Arbeitsschutz äußern.

3.1

Die Beschäftigungsbedingungen stehen den Arbeitskräften in einem verständlichen und leicht zugänglichen Format zur Verfügung.

4.1

Es gibt einen Prozess, über den die Arbeitskräfte mit der Plattform kommunizieren und Probleme ansprechen können. Bei Kündigung des Vertrags kann weiterhin auf die Plattform zugegriffen werden, um Widerspruch einzulegen.

4.2

Es besteht ein dokumentiertes Verfahren zur Einholung des Einverständnisses in die Datenerhebung. Die Datenerhebung wird von der Plattform auf ein Mindestmaß begrenzt.

5.1

Die Arbeitskräfte können vertraulich Beschwerden äußern und verlangen, dass Abhilfemaßnahmen getroffen werden.