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PicUp ( Südafrika )

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Prinzip 1: Faire Bezahlung

Stellt sicher, dass Arbeiter:innen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach Abzug arbeitsbedingter Kosten verdienen (ein Punkt)

Ring

Stellt sicher, dass Arbeiter:innen mindestens einen Existenzlohn („Living Wage“) nach Abzug der arbeitsbedingten Kosten verdienen (ein Zusatzpunkt)

1
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Prinzip 2: Faire Arbeitsbedingungen

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Prävention von arbeitsspezifischen Risiken (ein Punkt)

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Soziale Absicherung (ein Zusatzpunkt)

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Prinzip 3: Faire Verträge

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Klar und verständlich formulierte Vertragsbedingungen (ein Punkt)

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Der Vertrag enthält keine unlauteren Vertragsbedingungen

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Prinzip 4: Faire Management-Prozesse

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Faires Verfahren für Entscheidungen, die Arbeiter*innen betreffen (ein Punkt)

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Gleichstellung der Arbeiter*innen (ein Zusatzpunkt)

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Prinzip 5: Faire Mitbestimmung

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Vereinigungsfreiheit und Mitspracherecht von Arbeiter*innen (ein Punkt)

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Demokratische Entscheidungsprozesse und Mitbestimmung (ein Zusatzpunkt)

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Informationen

Das Fairwork-Punktesystem sieht vor, dass jeder Fairwork-Grundsatz in zwei Schwellenwerte unterteilt ist. Dementsprechend erlaubt das Punktesystem für jeden Grundsatz die Vergabe eines "Erster Punkt", der dem ersten Schwellenwert entspricht, und eines zusätzlichen "Zweiter Punkt", der dem zweiten Schwellenwert entspricht. Der Zweiter Punkt für jeden Grundsatz kann nur vergeben werden, wenn der Erster Punkt für diesen Grundsatz vergeben wurde. Die Schwellenwerte geben an, welche Nachweise eine Plattform erbringen muss, um einen bestimmten Punkt zu erhalten.

Plattformen erhalten nur dann einen Punkt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Plattform den für einen Grundsatz festgelegten Schwellenwert erfüllt. Eine Punktzahl von null bedeutet also, dass es entweder keine überprüfbaren Nachweise für die Vergabe eines Punktes gab oder die Plattform den vorgegebenen Schwellenwert nicht erfüllt hat. Eine Plattform kann eine maximale Fairwork-Punktzahl von zehn Punkten erhalten. Die Fairwork-Bewertungen werden jährlich aktualisiert.

Lesen Sie mehr zu den Prinzipien, die für die Kalkulierung der Bewertungen genutzt werden.


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Prinzip 1: Faire Bezahlung

Stellt sicher, dass Arbeiter:innen mindestens den gesetzlichen Mindestlohns nach Abzug der Betriebskosten (ein Punkt)

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Stellt sicher, dass Arbeiter:innen mindestens des ortsüblichen existenzsichernden Lohns nach Abzug der Betriebskosten (ein Zusatzpunkt)

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Prinzip 2: Faire Arbeitsbedingungen

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Minderung der arbeitsspezifischen Arbeitsschutzrisiken (ein Punkt)

Ring

Aktive Verbesserung der Arbeitsbedingungen (ein Zusatzpunkt)

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Prinzip 3: Faire Verträge

Klar und verständlich formulierte Vertragsbedingungen (ein Punkt)

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Keine unfairen Vertragsbestimmungen (ein Zusatzpunkt)

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Prinzip 4: Faire Management-Prozesse

Faires Verfahren für Entscheidungen, die Arbeiter*innen betreffen (ein Punkt)

Gleichbehandlung der Arbeiter*innen und Schutz vor Diskriminierung (ein Zusatzpunkt)

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Prinzip 5: Faire Mitbestimmung

Vereinigungsfreiheit und Mitspracherecht von Arbeiter*innen (ein Punkt

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Anerkennung einer kollektiven Interessenvertretung, die Verhandlungen für Arbeiter*innen führt (ein Zusatzpunkt)

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Informationen

Das Fairwork-Punktesystem sieht vor, dass jeder Fairwork-Grundsatz in zwei Schwellenwerte unterteilt ist. Dementsprechend erlaubt das Punktesystem für jeden Grundsatz die Vergabe eines "Erster Punkt", der dem ersten Schwellenwert entspricht, und eines zusätzlichen "Zweiter Punkt", der dem zweiten Schwellenwert entspricht. Der Zweiter Punkt für jeden Grundsatz kann nur vergeben werden, wenn der Erster Punkt für diesen Grundsatz vergeben wurde. Die Schwellenwerte geben an, welche Nachweise eine Plattform erbringen muss, um einen bestimmten Punkt zu erhalten.

Plattformen erhalten nur dann einen Punkt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Plattform den für einen Grundsatz festgelegten Schwellenwert erfüllt. Eine Punktzahl von null bedeutet also, dass es entweder keine überprüfbaren Nachweise für die Vergabe eines Punktes gab oder die Plattform den vorgegebenen Schwellenwert nicht erfüllt hat. Eine Plattform kann eine maximale Fairwork-Punktzahl von zehn Punkten erhalten. Die Fairwork-Bewertungen werden jährlich aktualisiert.

Lesen Sie mehr zu den Prinzipien, die für die Kalkulierung der Bewertungen genutzt werden.


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Prinzip 1: Faire Bezahlung

Stellt sicher, dass Arbeiter:innen mindestens des ortsüblichen Mindestlohns (ein Punkt)

Stellt sicher, dass Arbeiter:innen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach Abzug arbeitsbedingter Kosten verdienen (ein Zusatzpunkt)

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Prinzip 2: Faire Arbeitsbedingungen

Ring

Minderung der arbeitsspezifischen Arbeitsschutzrisiken (ein Punkt)

Ring

Aktive Verbesserung der Arbeitsbedingungen (ein Zusatzpunkt)

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Prinzip 3: Faire Verträge

Klar und verständlich formulierte Vertragsbedingungen (ein Punkt)

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Zutreffende Darstellung des Beschäftigungsverhältnisses (ein Zusatzpunkt)

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Prinzip 4: Faire Management-Prozesse

Faires Verfahren für Entscheidungen, die Arbeiter*innen betreffen (ein Punkt)

Gleichbehandlung der Arbeiter*innen (ein Zusatzpunkt)

2
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Prinzip 5: Faire Mitbestimmung

Vereinigungsfreiheit und Mitspracherecht von Arbeiter*innen (ein Punkt)

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Anerkennung einer kollektiven Interessenvertretung, die Verhandlungen für Arbeiter*innen führt (ein Zusatzpunkt)

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Informationen

Das Fairwork-Punktesystem sieht vor, dass jeder Fairwork-Grundsatz in zwei Schwellenwerte unterteilt ist. Dementsprechend erlaubt das Punktesystem für jeden Grundsatz die Vergabe eines "Erster Punkt", der dem ersten Schwellenwert entspricht, und eines zusätzlichen "Zweiter Punkt", der dem zweiten Schwellenwert entspricht. Der Zweiter Punkt für jeden Grundsatz kann nur vergeben werden, wenn der Erster Punkt für diesen Grundsatz vergeben wurde. Die Schwellenwerte geben an, welche Nachweise eine Plattform erbringen muss, um einen bestimmten Punkt zu erhalten.

Plattformen erhalten nur dann einen Punkt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Plattform den für einen Grundsatz festgelegten Schwellenwert erfüllt. Eine Punktzahl von null bedeutet also, dass es entweder keine überprüfbaren Nachweise für die Vergabe eines Punktes gab oder die Plattform den vorgegebenen Schwellenwert nicht erfüllt hat. Eine Plattform kann eine maximale Fairwork-Punktzahl von zehn Punkten erhalten. Die Fairwork-Bewertungen werden jährlich aktualisiert.

Lesen Sie mehr zu den Prinzipien, die für die Kalkulierung der Bewertungen genutzt werden.


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Informationen

Das Fairwork-Punktesystem sieht vor, dass jeder Fairwork-Grundsatz in zwei Schwellenwerte unterteilt ist. Dementsprechend erlaubt das Punktesystem für jeden Grundsatz die Vergabe eines "Erster Punkt", der dem ersten Schwellenwert entspricht, und eines zusätzlichen "Zweiter Punkt", der dem zweiten Schwellenwert entspricht. Der Zweiter Punkt für jeden Grundsatz kann nur vergeben werden, wenn der Erster Punkt für diesen Grundsatz vergeben wurde. Die Schwellenwerte geben an, welche Nachweise eine Plattform erbringen muss, um einen bestimmten Punkt zu erhalten.

Plattformen erhalten nur dann einen Punkt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Plattform den für einen Grundsatz festgelegten Schwellenwert erfüllt. Eine Punktzahl von null bedeutet also, dass es entweder keine überprüfbaren Nachweise für die Vergabe eines Punktes gab oder die Plattform den vorgegebenen Schwellenwert nicht erfüllt hat. Eine Plattform kann eine maximale Fairwork-Punktzahl von zehn Punkten erhalten. Die Fairwork-Bewertungen werden jährlich aktualisiert.

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1.1

Die Arbeitskräfte erhalten mehr als den in Südafrika geltenden Mindeststundenlohn.

1.2

Die Arbeitskräfte erhalten mehr als den in Südafrika geltenden Mindeststundenlohn, auch nach Abzug der Kosten.

3.1

Die Beschäftigungsbedingungen stehen den Arbeitskräften jederzeit zur Verfügung und sind verständlich verfasst.

4.1

Es gibt einen dokumentierten Prozess, über den die Arbeitskräfte mit einem Vertreter der Plattform kommunizieren und Probleme ansprechen können. Dieser Prozess ist über die Oberfläche der Plattform verfügbar, die auch Richtlinien zur Auslistung von Arbeitskräften enthält.

4.2

Die Arbeitskräfte werden in den Beschäftigungsbedingungen über sämtliche Formen der Datenerhebung informiert. Die Datenerhebung erfolgt in minimalem Umfang und nur im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit.